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Stadtrat in 2020

Stadtratssitzung vom 19.11.2020

In dieser hat sich der Stadtrat unter anderem mit der Kita Struktur der Stadt Polch beschäftigt.
 
Aufgrund der Neufassung des Kindertagesstättengesetzes ändern sich zum 01.07.2021 die Bestimmungen zur Ganztagesbetreuung der Kinder in den Kindertagesstätten.
 
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben bereits alle unsere Kindertagesstätten besichtigt und bewertet. Danach besteht nach heutigem Stand eine voraussichtliche Unterdeckung von mindestens 25 Betreuungsplätzen. Unter Berücksichtigung der künftigen Bedarfe könnte die Unterdeckung an Betreuungsplätzen auf bis zu 60 Plätze anwachsen.
 
Da hierfür die räumlichen Möglichkeiten in allen Kindertagesstätten der Stadt nicht mehr ausreichen, beabsichtigt die Stadt den Neubau einer integrativen Kindertagesstätte mit zunächst voraussichtlich 100 Betreuungsplätzen. Die hierfür erforderlichen vorbereitenden Arbeiten für den Architektenwettbewerb wurden in der Sitzung - auch mit Zustimmung der FWG-Fraktion - beschlossen.
 
Offen ist jedoch die Frage, wie bis zur Fertigstellung des Neubaus mit den bereits heute bestehenden Unterdeckungen umgegangen werden soll. Die FWG-Fraktion hat hierzu in der Stadtratssitzung angeregt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, zu welchen Kosten und in welcher Zeit zum Beispiel ein Erweiterungsbau der Kita Schwalbennest oder alternativ eine Zwischenlösung mit Containermodulen realisiert werden kann.
 
Unserem Vorschlag ist man insoweit zunächst nicht gefolgt, als dass die von uns angeregte Prüfung möglicher Varianten erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Landtagswahl RLP) aufgegriffen werden sollen, da der Stadtbürgermeister davon ausgeht, das dies evtl. dann wegen geänderter Mehrheiten im Landtag RLP nicht mehr erforderlich sei. Diese Auffassung teilen wir nicht.
 
Es hätte aus unserer Sicht nichts dagegen gesprochen, sich seitens der Stadt bereits jetzt planerische Gedanken darüber zu machen, wie man zeitnah und wirtschaftlich vertretbar die Betreuung der Kinder sicherstellen kann.
 

Stadtratssitzung vom 27.10.2020

Zukünftige wohnbauliche Entwicklung der Stadt Polch:
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde in Stadtratssitzung vom 27.10.2020 die künftige Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten behandelt.

Beschlossen wurde, dass die Verbandsgemeindeverwaltung, geeignete Büros mit der Fachplanung und das Abwasserwerk Maifeld mit der Planung der Abwasserbeseitigung sowie der Oberflächenwasserbeseitigung beauftragen soll.

Zudem wurde im Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Demnach sollen sich diese Planungen nunmehr ausschließlich auf Flächen „westlich und östlich der L113“, ein Bereich südlich und östlich des Friedhofs, konzentrieren. Das Bauland muss noch von den Grundstückeigentümern erworben werden.

Wir hätten gerne parallel die Errichtung eines Baugebietes im südlichen Bereich „Vor Geisenach/im Bruch“ prüfen und die Gutachten aus 2002 aktualisieren lassen. Die Stadt ist bereits im vollständigen Besitz dieser Flächen. Dies ist für uns Grundvoraussetzung eines neuen Baugebietes, damit auch alle Bauplätze verkauft werden können und keine Lücken wie in anderen Baugebieten jahrelang bestehen. Auch die topografische Lage wäre aus unserer Sicht für Erschließungsmaßnahmen wesentlich vorteilhafter und die späteren Grundstückspreise dürften preiswerter angeboten werden können. Nach Vorlage und Auswertung der Gutachten wäre dann eine finale Festsetzung des Bebauungsgebietes möglich gewesen.

Im Übrigen müssen die bereits zitierten Gutachten auch 2002 allein schon wegen der geplanten Errichtung einer neuen Kindertagesstätte südlich Stadion/Forum wegen der angesprochenen Belastungen (Lärm und Geruch) aktualisiert bzw. neu bewertet werden. Insofern wäre aus einer Parallelbetrachtung der Fachgutachten auch kein besonderer Zeitverzug zu erwarten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Freie Wählergruppe sieht den dringenden Bedarf, zur Ausweisung von neuen Wohnbauflächen, damit auch die Generation unserer Kinder hier in Polch zu vertretbaren Grundstückspreisen ansässig werden können. Hierbei ist nicht nur schnelles Handeln, sondern auch ein städtisches Gegenwirken zu den inzwischen im Privatverkauf entstandenen Grundstückspreisen erforderlich.

Wir hätten es sehr begrüßt, wenn hier die Mitglieder des Stadtrates vorbehaltlos alle Optionen zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes betrachtet und bewertet hätten.

Ein von uns eingebrachter Beschlussvorschlages mit dem Ziel beide Gebiete ergebnisoffen zu betrachten und zu bewerten wurde mit den Stimmen der CDU, SPD und der Linken abgelehnt.

Wir sind davon überzeugt, dass zumindest die Prüfung unseres Vorschlages auch das Plangebiet „Vor Geisenach im Bruch“ (siehe Foto) zu betrachten, zu einem für alle Beteiligten wirtschaftlich interessanten Ergebnis geführt hätte.

 

Künftige Verlegung des Stadtbüros in das „Alte Gefängnis“

Das bisherige Stadthaus (Haus Müller) ist ein schönes, Ortsbild tragendes Objekt, dass die Marktplatzbebauung sehr gut abschließt.

Im Rahmen der Stadtratssitzung am 27.10.2020 hat der Stadtrat grundsätzlich beschlossen, den Sitz des Bürgermeisterbüros und der Fraktionsräume in das sog. „Alte Gefängnis“ zu verlegen, sobald dieses Gebäude durch den Investor baulich hergerichtet ist.

Zum gleichen Zeitpunkt soll das bisherige Stadthaus an die Verbandsgemeindeverwaltung vermietet werden, um den gestiegenen Raumbedarf für die Verwaltung decken zu können.

Der Umzug der Stadt in das „Alte Gefängnis“ soll nach den Ausführungen des Stadtbürgermeisters für die Stadt hinsichtlich der Mietzahlungen kostenneutral sein, da die Verbandsgemeindeverwaltung in gleicher Höhe Mietzahlungen für das bisherige Stadthaus an die Stadt Polch leisten wird.

Zur Gewährleistung der uns versicherten Kostenneutralität hat die FWG-Fraktion einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht, welcher von allen Fraktionen mitgetragen wurde.


Der Abschluss der entsprechenden Mietverträge ist nach Abschluss der Verhandlungen dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Wir haben diesem Vorhaben zugestimmt, da aufgrund der von uns vorgeschlagenen Beschlussformulierung die Kostenneutralität für die Stadt gewahrt bleibt. Darüber hinaus wird das innerstädtische Bild durch die Herrichtung des „Alten Gefängnisses“ deutlich aufgewertet.

Auf unsere Nachfrage hin erklärte der Stadtbürgermeister sich ebenfalls um die anderweitige Unterbringung der im bisherigen Stadthaus vorhandenen Bücherei und Puppenstube zu kümmern.


Sachstand zur Kita-Struktur in Polch

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde die künftige Entwicklung der Kinderbetreuungsplätze in unserer Stadt behandelt.

Die Ausgangslage ist mit Blick auf die Zukunft eindeutig. Wir brauchen mehr Betreuungsplätze auf Grund des neuen Kita-Zukunftsgesetzes sowie um künftigen Einwohnern und deren Kindern eine gute Kita-Betreuung gewährleisten zu können. Dies macht den Bau einer neuen Kindertagesstätte mit Erweiterungspotential unumgänglich. Da die Kreisverwaltung inzwischen auch gegenüber einer integrativen Kindertagesstätte aufgeschlossen ist, präferieren wir auch weiterhin diese Form der Einrichtung.

Vorgesehen ist eine Fläche im Bereich der städtischen Grundstücke am Stadion/Forum. Gemäß Beschlussvorschlag wurde die VG Maifeld beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Haupt-, Bau-und Planungsausschusses u.a. die „zeichnerische Darstellung der Fläche des Umfeldes des Forums mit ZOB (Zentraler Omnibus Bahnhof); der neuen Kindertagesstätte mit einem Gelände von ca. 8.000 – 10.000 qm und des Sportparks“ darzustellen. Die FWG-Fraktion hat dem Antrag geschlossen zugestimmt, um die Betreuung der Kinder auch in Zukunft sicherzustellen.

Dabei gilt es für uns sicherzustellen, dass die in einem zuvor behandelten Tagesordnungspunkt zur „Wohnbaulichen Entwicklung der Stadt Polch“ erwähnten Immissionsgutachten, die laut Vortrag des Stadtbürgermeisters einer Wohn-/Mischbebauung im Bereich südlich „Vor Geisenach/im Bruch“ entgegenstehen würden, nochmals geprüft und aktualisiert werden. Der neu geplante Kindergarten liegt schließlich viel näher an den immissionsverursachenden Objekten (Stadion und landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung). Wir dürfen gespannt sein, wie im Laufe der weiteren Planungen die bestehenden schall- und immissionsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Errichtung der Kita bewertet werden.

Ferner haben wir den Stadtbürgermeister gebeten, mit den zuständigen Genehmigungsbehörden in Gespräche zu treten und eine Lösung zu finden, dass für alle Betreuungsplätze ab 01.07.2021 auch eine Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung erfolgt. Es muss nach unserer Auffassung unbedingt verhindert werden, dass Kinder mittags die Kita verlassen müssen. In der Sitzung führte der Stadtbürgermeister aus, dass er dafür keine Aussicht auf Erfolg sehe. Wir hoffen dennoch auf eine gute Lösung.

Mundartabende 2021/2022:

Unter diesem Tagesordnungspunkt hat der Stadtrat am 27.10.2020 beschlossen, auch in den Jahren 2021 und 2022 Mundartabende durchzuführen und das Finanzierungskonzept genehmigt. Wolfgang Röser und Robert Brand hatten dankenswerter Weise dazu bereits in der Ausschusssitzung im September d. J. ausführlich berichtet.

Für uns ist es wichtig und selbstverständlich, einheimische Akteure für solche Kulturveranstaltungen zu unterstützen. Wir hoffen, dass wir alle in 2021 oder 2022 - ohne Covid19-Pandemie - wieder diese Kultur genießen dürfen.


 

Stadtratssitzung vom 08.09.2020
 

Passen weitere, das Landschaftsbild beeinflussende Photovoltaikflächen südlich entlang der Autobahn BAB 48 zu Polch?

Wir berichten zu unseren Argumenten und Positionen aus der Stadtratssitzung:

Errichtung einer Photovoltaikanlage im Umfeld der A 48 in der Gemarkung Polch

Auf insgesamt 4 Teilflächen (auf dem Foto sind 2 Bereiche grob markiert) mit einer Gesamtfläche 144.600 m² ist entlang der Autobahn A48 vorgesehen, den Flächennutzungsplan für die Errichtung von Photovoltaikanlagen durch Investoren ändern zu lassen. Die FWG-Fraktion hat dazu nachstehende Bedenken vorgetragen:

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen in dieser Größenordnung stellt einen massiven ökologischen Eingriff dar, der das Landschaftsbild in der Gemarkung Polch nachhaltig beeinflussen wird. Dies wird durch die angedachten Planungsflächen für Windkraftanlagen im Westen von Polch noch weiter verstärkt. Die Solarfeldflächen an der Höhenlage entlang der Autobahn werden über das Maifeld deutlich sichtbar sein. Um einer solchen ökologischen und das Landschaftsbild beeinträchtigenden Maßnahme politisch vertreten zu können, müssten im Gegenzug entsprechende Einnahmen für die Stadt oder die Verbandsgemeinde gegenüberstehen. Nach Aussage der Verwaltung ist kaum mit nennenswerten Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen. Nach unserer Auffassung wären Solaranlagen energietechnisch besser auf Dächern zu installieren, um eine Energienutzung unmittelbar vor Ort – ggf. mit geförderter Speichertechnik - zu ermöglichen. Wertvolles Ackerland würde dann nicht aus der Bewirtschaftung entfallen.

Insofern steht dem ökologischen und das Landschaftsbild beeinträchtigenden Eingriff durch die riesigen Solarflächen kein dementsprechender ökonomischer Ausgleich für die Stadt gegenüber. Dies wäre aus unserer Sicht steuertechnisch höchstens durch eine Errichtung/maßgebliche Beteiligung der kommunalen Netzgesellschaft Maifeld (Sitz Verbandsgemeinde in Polch) an den Solaranlagen denkbar. Nach Aussage des Stadtbürgermeisters besteht kein Interesse seitens der Netzgesellschaft.

Nach Beratung wurde der Änderung des Flächennutzungsplans mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und Teilen der CDU zugestimmt. Die Freien Wähler haben sich einstimmig dagegen ausgesprochen.

Änderung Bebauungspläne

Der Änderung des Bebauungsplans „Vor Geisenach“ zur Bestandsfesteschreibung bzw. kundenfreundlichen Erweiterung der Einkaufmärkte (REWE, ALDI, LIDL) sowie dem Bebauungsplan „Ehemalige Grube Margareta“ hat die FWG-Fraktion nach Würdigung der eingegangen Anregungen einstimmig zugestimmt.

Errichtung von Urnengrabstätten auf dem Friedhof der Stadt Polch

Wir sind erfreut, dass die Urnengrabstätten hohen Zuspruch bei der Bevölkerung genießen und haben der Maßnahme, weitere Urnengrabstätten anzulegen, einstimmig zugestimmt.

Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) an Gemeindestraßen in Polch

Künftig ist eine gesetzliche Neureglung vorgesehen, die Straßensanierungen der Gemeindestraßen nicht mehr über einmalige Anliegerbeiträge sondern über wiederkehrende Beiträge aller Grundstückseigentümer zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist eine Zustandserfassung und –bewertung der Gemeindestraßen eine gute Grundlage für die sachbezogene und objektive Reihung der Sanierungsdringlichkeiten. Die Einbeziehung der Stadtteile in diese Erhebung begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird sichergestellt, dass alle Straßen gleichermaßen berücksichtigt und bewertet werden. Welche Auswirkungen der Sanierungsbedarf auf die künftig anstehende Festlegung der wiederkehrenden Beiträge hat, ist derzeit jedoch mangels abschließender gesetzlicher Grundlage und fehlender Information jedoch noch nicht erkennbar und bleibt noch abzuwarten. Dem Beschlussvorschlag haben wir einstimmig zugestimmt.