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Sportplatz in Ruitsch: Es überrascht uns schon.


Statement unserer politischen Mitbewerber zum Kunstrasenplatz in Ruitsch: Es überrascht uns schon.

Die CDU und die SPD haben im Polcher Stadtrat beantragt, erste Planungsleistungen für einen Kunstrasenplatz in Ruitsch auszuschreiben.

Dass wir als FWG vor daraus resultierenden Steuererhöhungen warnen, ist in erster Linie kommunalrechtlichen Auflagen geschuldet. Vereinfacht ausgedrückt, darf auch die Stadt Polch nicht mehr ausgeben, als sie einnimmt. Entstehen im laufenden Haushaltsjahr Fehlbeträge, muss über die absehbare Höhe ein Nachtragshaushalt aufgestellt und ein Plan für dessen Ausgleich beschlossen werden.

Daher möchten wir hier unsere Position ausführlich mit den allen Fraktionen zugeleiteten Information darlegen:

  1. In der Ausschusssitzung vom 19.03.2024 wurde als TOP ein „Gemeinsamer Antrag von CDU und SPD zur Beauftragung eines Fachanwaltsbüros sowie eines Planungsbüros zur Herstellung eines Kunstrasenplatzes im Stadtteil Ruitsch” behandelt.

    In der Sitzungsvorlage stellte die Verwaltung u. a. heraus, dass mit einer Förderung wohl nicht zu rechnen ist. Demnach wären unter Umständen bei einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Maßnahme in Ruitsch die Kosten in voller Höhe durch die Stadt zu tragen.

  2. Einen Tag nach der o. g. Ausschusssitzung teilt die Verwaltung der Stadtführung und den Fraktionen am 20.03.2024 per Email vorsorglich mit, dass sich der Fehlbetrag bei der Gewerbesteuer gegenüber der Haushaltsplanung um 1,74 Mio. € erhöht hat.

    Um den Fehlbetrag der Gewerbesteuer auszugleichen, wäre bereits eine Erhöhung der Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern um 135 % notwendig. Eine Umsetzung der Sportstätten - ohne Zuschussgewährung – würde die finanzielle Lage noch weiter verschlechtern. Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zeitnah einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen.

  3. Am 21.03.2024 ergänzt die Verwaltung dazu, dass nach Rücksprache mit dem Stadtbürgermeister die Fördersituation für den Sportpark in Polch zuerst geklärt sein müsse, bevor der Sportplatz Ruitsch in Angriff genommen wird. Die Haushaltsansätze für die Baumaßnahme Kunstrasenplatz in Ruitsch sollen über eine Verpflichtungsermächtigung in 2025 erfolgen. (Anmerkung: Damit werden Verpflichtungen über das aktuelle Haushaltsjahr hinaus eingegangen.)

  4. Im Vorfeld zur Stadtratssitzung weist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde am 05.04.2024 die Stadtführung und die Fraktionen per Email nochmals auf einen aktuellen Fehlbetrag von 1,8 Mio. € hin. Es sei dringend geboten, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Ein Hinausschieben aufgrund aktueller Umstände sei nicht zielführend. Er wollte jedem deutlich machen, dass die Verwaltung die Stadt und ihre Gremien eindeutig darauf hingewiesen habe und keiner dies im Nachhinein mit Nichtwissen bestreiten könne.

Nach den obigen Ausführungen der Verwaltung ist für den Kunstrasenplatz in Ruitsch in absehbarer Zeit mit einer Förderung nicht zu rechnen. Die Finanzierung müsste durch Eigenmittel der Stadt erfolgen. Da hilft es auch nicht, das Thema bereits jetzt mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2025 zu versehen. Zuerst muss die künftige Haushaltssituation und die Finanzierung und Tragfähigkeit einer Maßnahme transparent geklärt sein.  

Der Kommunalaufsicht sind ausgeglichene Haushalte zur Genehmigung vorzulegen. Im Jahr 2023 mussten wir alle zähneknirschend die Anhebung der Hebesätze für Gewerbesteuern von 370 v.H. auf 380 v.H. und für die Grundsteuern-B von 370 v.H. auf 465 v.H. anheben und im Stadtrat beschließen, damit der Haushalt genehmigt werden konnte.

Die aktuelle Haushaltssituation hat bereits einen Gewerbesteuerrückgang von 1,8 Mio. € zu verkraften. Der Stadtbürgermeister hat nunmehr in der Stadtratssitzung am 14.05.2024 seinerseits auch kurz das Erfordernis eines Nachtragshaushalts erwähnt. Dieser wird dann in der neuen Legislaturperiode nach der Sommerpause aufzustellen sein. Wird der Beschluss nach dem 30.06.2024 getroffen, bliebe es für dieses Jahr bei den o. g. Hebesätzen.

Weitere Verschlechterungen der Haushaltssituation und damit eine erforderliche Anhebungen der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern mit der Folge von Steuererhöhungen sind aus Sicht der FWG-Fraktion möglichst zu vermeiden, auch für Folgejahre. Als stadtinterne Stellschraube haben wir eine sachgerechte Haushaltsführung mit Blick auf die steuerbare Ausgabenseite.

Im Stadtrat wurde der Antrag für die Beauftragung und Vergabe von Planleistungen für die Herstellung eines Kunstrasenplatz mehrheitlich beschlossen. Die FWG-Fraktion hat aus v. g. Gründen dagegen gestimmt.

Bei der aktuell sehr angespannten Haushaltssituation das Projekt JETZT angehen zu wollen, das komplett ohne Förderungen auskommen müsste, können wir nicht mittragen.

Es gibt im Leben wie in der Politik angenehme und unangenehme Fakten. Auch unangenehme Fakten öffentlich auch VOR DER Wahl zu sagen, hat mit Transparenz zu tun. Das ist unsere politische Einstellung!

Abschließend weisen wir darauf hin, dass es nicht darum geht, einem Verein eine Grundlage zu entziehen, wie im Post suggeriert. Das Stadion mit seinen Sportstätten, und somit auch der dort zusätzlich geplante neue Kunstrasenplatz, sind für eine Nutzung für ALLE Vereine gedacht.