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Kita Schwalbennest

Beseitigung der Baumängel in der Kita Schwalbennest hat Vorrang

Wie ist die Position der FWG Polch zur Sanierung der Kita Schwalbennest und zum Neubau einer Kita? Diese Frage wurde uns in den letzten Wochen immer wieder gestellt. Gerne bekennen wir Farbe:

Bei der Antragserörterung zur Planung einer neuen integrativen Kindertagesstätte im Haupt- und Bau-Planungsausschuss wurden auch die schon länger angedeuteten baulichen Mängel in der Kita Schwalbennest angesprochen. Die vorgetragene Einschätzung, zuerst untersuchen zu lassen, ob eine neue Kita gebaut oder die Kita Schwalbennest durch einen Anbau erweitert werden soll und bis dahin die Renovierung zurückzustellen sei, konnten die Mitglieder der FWG-Fraktion nicht teilen. Nunmehr sieht der geänderte Stadtratsbeschluss vor, dass ein evtl. Anbau an die Kita verworfen und die Verwaltung beauftragt wurde, schnellstmöglich eine Kostenschätzung für die Beseitigung der Baumängel vorzunehmen und die Voraussetzungen für eine baldige Renovierung in die Wege leiten soll. Die Beseitigung der doch umfangreichen Baumängel bis hin zu Dachundichtigkeiten hat für die FWG Vorrang.

Dabei darf aber auch der Blick in die Zukunft nicht vergessen werden. Auch die FWG-Polch befürwortet die Planung einer weiteren, und dann integrativen Kindertagesstätte. Dabei soll auch Polcher Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, Kita-Plätze für deren Mitarbeiter (Pendler), die zum Arbeitsort Polch kommen, im Zusammenhang mit der Fachkräftesicherung und -gewinnung zu nutzen. Dies setzt aber auch eine entsprechende Kostenbeteiligung der Unternehmen voraus. Nach der nunmehr getroffenen Stadtratsentscheidung ist der Standort für die neue Kita noch zu erörtern. Der anfangs diskutierte Standort im Freizeitpark wird von der FWG-Fraktion als nicht sachgerecht angesehen. Hier gilt es, ausgehend von der Erreichbarkeit aus Wohn- und Industriegebietslage, einen geeigneteren Standort zu finden. In diese Überlegungen sind auch Flächen im Bereich des Sportplatzes an der Aspelerstraße, nördlich des Baugebiets St. Georgen oder im Gohl einzubeziehen.

Pressemitteilung der FWG Polch vom 12.11.2018